Der BAföG-Antrag (Antrag für Bundesausbildungsförderung) entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung von staatlicher Unterstützung für Sie. Sie müssen darin Ihre eigene finanzielle Situation und die Ihrer Eltern aufschlüsseln, damit Ihr persönlicher BAföG-Höchstsatz ermittelt werden kann.
Tipps zum BAföG-Antrag für Studenten
Diese Hinweise sollten Sie beachten
BAföG-Antrag: Fristen für die Einreichung
Sobald Sie bei Ihrer Hochschule immatrikuliert sind, können Sie den BAföG-Antrag stellen. Es gelten softe und harte Fristen: Bis zur soften BAföG-Frist sollten Sie den Antrag einreichen, damit Sie von Semesterbeginn an gefördert werden. Die harte Frist muss eingehalten werden, um rückwirkend für das gesamte Semester BAföG zu bekommen. Wenn die harte Frist verstrichen ist, wird Ihnen kein BAföG mehr rückwirkend für jeden Monat des Studiums gezahlt. Die aufgeführten Fristen gelten jedes Jahr, sie orientieren sich grundsätzlich am Start des Semesters.
Uni
Start des Studiums | Softe BAföG-Frist | Harte BAföG-Frist |
---|---|---|
Wintersemester 1. Oktober |
31. Juli | 31. Oktober |
Sommersemester 1. April |
31. Januar | 30. April |
FH
Start des Studiums | Softe BAföG-Frist | Harte BAföG-Frist |
---|---|---|
Wintersemester 1. September |
30. Juni | 30. September |
Sommersemester 1. März |
31. Dezember | 31. März |
BAföG-Unterlagen
Ein BAföG-Antrag besteht aus acht Formblättern. Beim Erstantrag müssen Sie auf jeden Fall die ersten drei Formblätter sowie Anlage 1 ausfüllen. Die weiteren Formblätter sind zum Beispiel für mögliche Änderungen notwendig. Zusätzlich zu den Formblättern müssen Sie Ihre Angaben mit Dokumenten belegen. Wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, benötigt das BAföG-Amt als Nachweis beispielsweise eine Kopie Ihres Mietvertrags.
Antrag einreichen
Sie können Ihren BAföG-Antrag direkt beim BAföG-Amt vorbeibringen. Wenn Sie außerhalb der Sprechstunden kommen, steht dort ein Briefkasten für Ihre Unterlagen bereit. Nehmen Sie also zur Sicherheit einen Umschlag mit. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Antrag und die Unterlagen per Post zu schicken. Für die Einreichungsfristen gilt dann der Poststempel.
So wird der BAföG-Antrag schnell bearbeitet
- Den BAföG-Antrag vollständig ausfüllen
- Bei Unsicherheiten direkt beim BAföG-Amt nachfragen
- BAföG-Weiterförderung spätestens zwei Monate vor Ablauf der ersten Förderung beantragen
- Frist setzen und Antrag auf Vorausleistung stellen, wenn die Eltern nicht das Formblatt 3 ausfüllen
- Auslands-BAföG mindestens sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt beantragen (die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule kann nachgereicht werden).
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Zuletzt aktualisiert am 9. August 2016.